I. BEDINGUNGEN ZUR GEWÄHRUNG VON GARANTIE
1. Der Garant für die Produktqualität ist die Firma KOTAR Sp. z o.o. (im Folgenden KOTAR genannt) mit Sitz in ul. Tadeusza Kościuszki 33, 56 - 100 Wołów, REGON: 931615130, USt.- ID: 9170002793. Die Garantie wird nur für Produkte gewährt, die in der Republik Polen von KOTAR hergestellt und verkauft wurden.
2. KOTAR haftet nur für physische Mängel der verkauften Artikel und die zum Kaufzeitpunkt nicht erkennbar waren, in einem Zeitraum von 24 Monaten ab dem Verkaufsdatum.
3. Der Umfang der Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler. Die Garantie umfasst außerdem die fehlende Übereinstimmung des Produkts mit der technischen Dokumentation, z. B. ohne die erforderlichen Zulassungen, Zertifikate oder in unvollständigem Zustand herausgegeben.
4. Die während der Garantielaufzeit festgestellte und von KOTAR anerkannte Mängel werden innerhalb von 30 Tagen ab Anerkennung der Garantieansprüche durch KOTAR beseitigt, wobei die Frist zur Prüfung der Garantieansprüche durch KOTAR nicht länger als 7 Tage ist.
5. Der Garantieantrag ist auf einem Formular zu stellen, das eine Anlage zu diesen Garantiebedingungen bildet, per E-Mail an die folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Das im vorstehenden Satz genannte Formular ist auf der Internetseite von KOTAR zu finden: www.kotar.pl.
6. Dem Garantieantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Fotos des beanstandeten Produkts, eine Kopie der Kaufrechnung, des Etiketts und andere Dokumente, die die Berechtigung des Garantieantrags bestätigen.
7. Die Kosten für die Anreise zum beanstandeten Gerät bzw. die Kosten für dessen Rücksendung an KOTAR trägt KOTAR, wobei bei unbegründeter Reklamation und Nichtanerkennung von Ansprüchen die vorgenannten Kosten vom Kunden zu tragen sind.
8. Mit der Garantie auf gekaufte Produkte werden Rechte des Käufers, die sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben, weder ausgeschlossen noch beschränkt oder ausgesetzt.
II. ABLEHUNG DES GARANTIEANTRAGS
1. Das Produkt wurde entgegen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung und der Betriebsanleitung eingesetzt.
2. Die Ursache des Fehlers beruht nicht auf einem Material- oder Produktionsfehler.
III. MÄNGEL, DIE NICHT VON DER GARANTIE ABGEDECKT SIND
1. Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen
2. Mechanische Mängel (Risse, Brüche, Schnitte, Abschürfungen, Verformungen durch Stöße, unsachgemäßen Transport oder Lagerung). Einzelheiten zu Transport, Lagerung und Installation sind in der Bedienungsanleitung des gegebenen Produkts angegeben.
3. Mängel, die durch unsachgemäße Montage oder die Verwendung ungeeigneter Chemikalien verursacht werden.
4. Mängel, die durch mangelnde Wartung verursacht werden.